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SCHWEIZERISCHES DISKRETIONS-UND SICHERHEITSVERSTÄNDNIS

Ein Inkognito-Aufenthalt ist die beste Voraussetzung für einen optimalen Therapieverlauf.

Die CALDA Clinic kennt keine Referenzen. Diskretion ist eines unserer obersten Gebote. Wir bestätigen und kommentieren auch keine Mund-zu-Mund-Werbung und führen keine Klienten-Listen. Wir veröffentlichen keine Dankes- oder Empfehlungsschreiben, selbst dann nicht, wenn wir die Erlaubnis dazu haben. Schon gar nicht publizieren wir Dankesschreiben anonym, da der Inhalt verfälscht sein könnte. In unseren Fallbeispielen unter der Rubrik CALDA Way beschreiben wir fiktive Beispiele, die in der Praxis so vorkommen können.

Die Schweiz ist für Zurückhaltung, Diskretion und Sicherheit bekannt. Dementsprechend konsequent sind unsere Vorkehrungen. Unser Sicherheits-und Diskretionskonzept basiert auf den folgenden Pflichten und Massnahmen:

  • Das Ärzteteam untersteht der beruflichen Schweigepflicht. (Schweiz. Strafgesetzbuch Artikel 321, Gesundheitsgesetz Artikel 27 und 28)
  • Alle internen und externen Mitarbeiter müssen einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der sie unter anderem zur absoluten Schweigepflicht gegenüber Dritten verpflichtet. Die sorgfältige Auswahl, respektvolle Behandlung und gute Honorierung aller Teammitglieder tragen bestmöglich zur Pflichterfüllung bei.
  • Dadurch, dass unsere Klienten Selbstzahler sind, entstehen keine Akten bei Drittgesellschaften wie Krankenversicherungen.
  • Die elektronische Korrespondenz wird durch ein IT-Sicherheitskonzept verschlüsselt.
  • Unser VIP-Abholservice garantiert Anonymität.
  • Jedem Klienten steht es frei, unter dem eigenen Namen oder einem Pseudonym aufzutreten.
  • Die Krankenakten werden verschlüsselt und verschlossen aufbewahrt.
  • Der Aufenthaltsort unserer Klienten bleibt gegenüber Dritten geheim.